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Der räumliche Wirkungskreis des Abwasserzweckverbandes Schweinbach-Glonngruppe umfasst das Gebiet der Mitgliedsgemeinde Oberschweinbach und die Gemeindeteile der Gemeinde Egenhofen: Aufkirchen, Dürabuch, Egenhofen, Englertshofen, Kumpfmühle, Oberweikertshofen, Pischertshofen, Poigern, Rottenfuß, Unterschweinbach, Waltenhofen, Wenigmünchen und Weyhern (ab 01.01.2022).
In den Gemeindeteilen Waltenhofen, Wenigmünchen, Dürabuch, Rottenfuß und Weyhern der Gemeinde Egenhofen beschränkt sich die Aufgabe des Zweckverbandes allerdings auf die Beseitigung von Schmutzwasser; die Niederschlagswasserentsorgung fällt hier nicht in seinen Zuständigkeitsbereich.
In unserem heutigen Verbandsgebiet erfolgte die Entwässerung sämtlicher Anwesen bis zum Jahr 1982 über sogenannte Hauskläranlagen mit Gruben und Überlaufleitungen in die Bäche.
Im Laufe der Zeit wurden die schwachen Vorfluter Schweinbach, Rambach, Aubach und Krebsbach immer stärker verschmutzt, so dass die Entsorgung von Abwasser neu geplant werden musste.
Die damals noch selbstständigen Gemeinden haben im Jahre 1976 einen Arbeitskreis zur Abwasserbeseitigung in der Schweinbachgruppe gegründet, um über die weitere Vorgehensweise der Abwasserbeseitigung zu beraten.
Die Gründung eines Zweckverbandes war jedoch unumgänglich und wurde auch vom Wasserwirtschaftsamt München gefordert.
Im Juni 1977 erfolgte die Gründung mit Namensgebung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung der Schweinbach/Glonngruppe vorerst mit den Gemeinden Oberschweinbach, Unterschweinbach, Oberweikertshofen und Aufkirchen.
Die Gemeinde Egenhofen hat sich dem Zweckverband wenig später angeschlossen.
Im Mai des darauffolgenden Jahres, war die Planung der Gesamtkanalisation und im September 1978 die der Sammelkläranlage abgeschlossen, so dann wurden diese den zuständigen Stellen zur wasserrechtlichen Prüfung zugeleitet.
Nachdem 1981 das Grundstück für die Kläranlage Egenhofen erworben werden konnte, wurde mit den Kanalbauarbeiten in allen Ortschaften sowie der Sammelkläranlage begonnen.
Am 15.Dezember 1982 ist die Sammelkläranlage Egenhofen provisorisch in Betrieb genommen worden.
Ende März 1983 wurde die Gesamtinbetriebnahme mit sämtlichen Klärstufen vollzogen. Im Sommer 1983 waren alle Arbeiten an der Gesamtbaumaßnahme beendet.
Im Jahr 2010 erfolgte der Spatenstich zum Umbau der Kläranlage.
Zum 1.1. 2022 wurde eine Zweckvereinbarung zur Übernahme von Schmutzwasser des Gemeindeteils Weyhern zwischen dem Abwasserzweckverband Schweinbach-Glonngruppe und der Gemeinde Pfaffenhofen an der Glonn geschlossen.
Im April 2022 wurde der Zweckverband Thermische Klärschlammverwertung Amperland (ZVTKA) gegründet. Mehr Informationen zum Zweckverband finden Sie hier: https://www.zvtk-amperland.de/
Im Dezember 2022 trat eine Zweckvereinbarung zur technischen Betriebsführung der Trinkwasserversorgung zwischen dem Abwasserzweckverband Schweinbach-Glonngruppe und dem Zweckverband zur Wasserversorgung der Schweinbachgruppe in Kraft.
Der Abwasserzweckverband Schweinbach-Glonngruppe ist für die Abwasserbeseitigung in den Gemeinden Egenhofen und Oberschweinbach zuständig.Das Abwasser wird aufgenommen und in der Verbandskläranlage in Poigern behandelt, die Ableitung des geklärten Abwassers erfolgt anschließend in die Glonn.
Die Kläranlage wurde am 15.12.1982 erstmals in Betrieb genommen. Sie war damals für 5.980 Einwohnergleichwerte (EGW) bemessen, Anfang 1995 erfolgte eine rechnerische Abstufung auf 4.900 EGW. Grund hierfür war, dass die ab 5.000 EGW erforderliche Reinigungsstufe (Ammoniumstickstoff) damals mit dieser Anlage nicht zu erreichen war.Durch die Abstufung konnte zum damaligen Zeitpunkt ein Umbau der Anlage vermieden werden.
Es ist jedoch so, dass das Abwasser nur in ein Gewässer eingeleitet werden darf, wenn seine Beschaffenheit bestimmte Mindestanforderungen erfüllt, die bundeseinheitlich im Wasserhaushaltsgesetz festgelegt und in der Abwasserverordnung konkretisiert sind.
Die Erlaubnis zur Einleitung von Abwasser aus der Kläranlage in die Glonn wird vom Wasserwirtschaftsamt befristet auf 15 Jahre erteilt und muss nach Ablauf dieser Frist jeweils neu beantragt werden.
Voraussetzung für die Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis ist dabei die ordnungsgemäße Abwasserbehandlung und die Einhaltung der damit verbundenen wasserwirtschaftlichen Anforderungen.
Insbesondere eine maßgebliche Änderung der Bayerischen Fischgewässerqualitätsverordnung, die die Glonn als Lebensraum heimischer Fische verbessern und erhalten soll, fordert Grenzwerte, die mit der bestehenden Anlage nicht mehr eingehalten werden können.
Für die Erteilung bzw. Verlängerung der wasserrechtlichen Erlaubnis wurde der Umbau bzw. die Erweiterung der Kläranlage damit zwingend notwendig und von der Wasserrechtsbehörde bis zum Jahre 2010 gefordert.
Seit 28 Jahren übernimmt die Kläranlage Egenhofen die Abwasserbeseitigung unseres Verbandsgebietes, die wasserwirtschaftlichen Anforderungen (strengerer Umweltschutz im Gegensatz zu den vergangenen Jahren) sind enorm gestiegen ebenso die Anzahl der Einwohner.
Die Finanzierung der Baumaßnahme ist durch die Erhebung von Verbesserungsbeiträgen erfolgt. Hierfür gab es verschiedene Gründe, welche wir nachfolgend erläutern möchten.
Dem Zweckverband war es nicht möglich, Rücklagen zu bilden und mit diesen die Baumaßnahme zu finanzieren. Rücklagen lassen sich nur bilden, sofern eine kalkulatorische Abschreibung von den Anschaffungs- und Herstellungskosten ohne Straßenentwässerungsanteil und Grunderwerbskosten erzielt werden kann.
Bei der Kalkulation des Abwasserzweckverbandes ergaben sich negative Beträge in Bezug auf die Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben, es konnte keine Abschreibung angesetzt werden und damit auch keine Rücklagen gebildet werden.
Auch die Fördermittelvergabe seitens des Staates konnte der AWZV nicht erlangen. Bei der Fördermittelvergabe unseres Staates wird zwischen Kleinkläranlage und Großkläranlage unterschieden. Bei Kleinkläranlagen gibt es verschiedene Fördermittel, die beantragt werden können. Die Kläranlage Egenhofen zählt zu den Großkläranlagen.
Fördermittel werden grundsätzlich nur gewährt, wenn bereits bestehende Ortsteile noch nicht einleiten und diese an die jeweilige Kläranlage angeschlossen werden sollen.
Für die Vergrößerung/Erweiterung der bestehenden Kläranlage wegen Anschluss von Neubaugebieten beispielsweise gibt es keine Fördermittel, daher erhält auch jeder Neuanschließer einen Herstellungsbeitragsbescheid.
Eine weitere Überlegung des Zweckverbandes war es, die Finanzierung über Gebühren anstatt über die Verbesserungsbeiträge vorzunehmen.
Dem Zweckverband erschien der Verbesserungsbeitrag am sozial verträglichsten, da mit der einmaligen Einforderung des Verbesserungsbeitrages für die Baumaßnahme Umbau/Erweiterung der Kläranlage Egenhofen, alles abgegolten ist und bei der Finanzierung über Gebühren kämen auf die Bürger ständig wiederkehrende erhöhte Kosten zu.
Am 15. Oktober 2010 ist der Spatenstich für die Umbaumaßnahme Kläranlage Egenhofen erfolgt.
Der Kläranlagenumbau dient letztendlich der Aufrechterhaltung und Verbesserung der Abwasserbeseitigung im gesamten Verbandsgebiet und kommt damit allen Anschlussnehmern zu Gute. Der Kläranlagenumbau ist ein aktiver Beitrag zum Schutz unserer Lebensgrundlage Trinkwasser, insbesondere wird diese Maßnahme für die derzeit schlechte Wasserqualität der Glonn eine erhebliche Verbesserung zur Folge haben.
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