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Während unserer Öffnungszeiten sind wir auch telefonisch für Sie da!
Ab dem Jahr 2008 wurde in unserem Verbandsgebiet die Splittung der Schmutzwasser -und Niederschlagswassergebühren eingeführt.
Die Schmutzwassergebühr wird nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden.
Die Niederschlagswassergebühr bemisst sich nach den bebauten, überbauten, befestigten, vollversiegelten und / oder teilversiegelten Flächen des Grundstücks, von denen aus Niederschlagswasser in die Entwässerungseinrichtung eingeleitet wird oder abfließt.
Die Niederschlagswassergebühr kann sich bei vorliegen bestimmter Kriterien (siehe § 9a Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) verringern.
Der Abwasserzweckverband erhebt zur Deckung seines Aufwandes für die Herstellung der Entwässerungseinrichtung § 1 Entwässerungssatzung (EWS)) einen Beitrag.
Der Beitrag wird für bebaute, bebaubare oder gewerblich genutzte oder gewerblich nutzbare Grundstücke erhoben sowie für Grundstücke und befestigte Flächen, die keine entsprechende Nutzungsmöglichkeit aufweisen, auf denen aber tatsächlich Abwasser anfällt, wenn für sie nach § 4 EWS ein Recht zum Anschluss an die Entwässerungseinrichtung besteht oder sie – auch aufgrund einer Sondervereinbarung (§ 7 EWS) – an die Entwässerungseinrichtung tatsächlich angeschlossen sind.
Die aktuellen Beiträge und Gebühren für das Trinkwasser finden Sie beim Wasserzweckverband Schweinbachgruppe unter www.egenhofen.de
Schmutzwassergebühr | 2,50 Euro pro m3 |
Niederschlagswassergebühr | 0,95 Euro pro m2 |
Schmutzwassergebühr | 2,40 Euro pro m3 |
Niederschlagswassergebühr | 0,80 Euro pro m2 |
Geschossflächenbeitrag | 17,69 Euro pro m2 |
Grundstücksflächenbeitrag | 8,48 Euro pro m2 |
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