Bekanntmachung nach § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetzes Gemeinde Egenhofen Bekanntmachungnach § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetzesüber das Widerspruchsrecht gegen Melderegisterauskünfte an Parteien und Wählergruppen Nach § 50 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes (BMG) darf die Gemeinde a
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