Information Gartenwasserzähler

Mit einem Gartenwasserzähler (Kaltwasserzähler) können Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentlichen Schmutz- oder Niederschlagswasserentsorgung gelangen von den Abwassergebühren abgezogen werden.

  • Es darf nur ein geeichter Kaltwasserzähler eingesetzt werden.
  • Dem Abwasserzweckverband ist nach Montage ein Foto des verbauten Kaltwasserzählers zuzusenden.
  • Auf dem Foto müssen das Eichjahr, die Zählernummer sowie der aktuelle Zäherstand sichtbar sein.
  • Für jede Genehmigung des Kaltwasserzählers ist eine Gebühr in Höhe von 60 Euro fällig (d.h. alle 6 Jahre).
  • Ende des Jahres wird ein Ableseschreiben zur Erfassung des Zählerstandes versandt.

Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen während unserer Bürozeiten gerne zur Verfügung.