Gartenwasserzähler und Großvieheinheiten

Alle Bürger mit einem registrierten Gartenwasserzähler und Großvieheinheiten haben ein Ableseschreiben vom Abwasserzweckverband erhalten. Als Rückgabe war der 31.01.2025 vorgesehen.

Bitte beachten Sie: Eine Stornierung des Bescheids und nachträglicher Abzug von Gartenwasser oder ein nachträglicher Abzug für Großvieheinheiten ist gebührenpflichtig. Es fällt eine Gebühr in Höhe von 50 Euro an.

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